Zwangsversteigerungen und was Schuldner darüber wissen sollten!
Warum ein Kreditgutachten eine Zwangsversteigerung verhindern kann?
In einigen Fällen kommt es auch bei Banken und Sparkassen zu erheblichen Irrtümern, nämlich – vermeintlichen – Zahlungsrückständen die zur Einleitung von Zwangsversteigerungen führen. Hier kann der Sachverständige durch Überprüfung der Zahlungsströme – an Hand der Kontoauszüge etc. – durch ein Kreditgutachten die Grundlage für eine erfolgreiche Aufhebung der beantragten Zwangsversteigerung schaffen.
In allen anderen Fällen ist eine Kreditsanierung zur Abwendung der Zwangsversteigerung anzuraten. Die Kreditsanierung wird in solch einem Fall, auf Wunsch, von unserem partnerschaftlich verbundenen Rechtsanwälten begleitet. Sollte eine Kreditsanierung vom Kreditinstitut nicht mitgetragen werden und ergibt sich zugleich der Verdacht eines Härtefalles bzw. einer sittenwidrigen Versteigerung, wird ggf. vor bzw. nach der Zwangsversteigerung mit einer Versteigerungsgegenklage vor dem zuständigen Landgericht das Verfahren fortgesetzt mit dem Ziel, das Zwangsversteigerungsverfahren bzw. die bereits erfolgte Zwangsversteigerung, aufzuheben.
Möglichkeit die Zwangsversteigerung auf außergerichtlichem Wege auszuräumen
Da bei jeder Zwangsversteigerung besondere gesetzliche Regelungen gelten (das Zwangsversteigerungsgesetz ist ein nur wenig modifizierter Anachronismus aus dem 1900 Jahrhundert), ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme zu uns – zusammen mit ausführlicher Darstellung der bisher ergriffenen Maßnahmen – unerlässlich, denn nur so können von unseren Rechtsanwälten im Falle einer Auftragserteilung – Notfristen usw. gegenüber dem Versteigerungsgericht gewahrt werden.
Sollte die sog. Notfrist in der laufenden Zwangsversteigerung bereits überschritten sein, besteht trotzdem in vielen Fällen noch die Möglichkeit die Zwangsversteigerung auf außergerichtlichem Wege auszuräumen. Dieses insbesondere unter dem Aspekt, das Zwangsversteigerungen auf Grund der aktuellen Situation am Immobilienmarkt, in zunehmenden Maße, zu äußerst unbefriedigenden Ergebnissen für die Kreditinstitute führen.
Bitte beachten Sie, das bei bereits laufenden Zwangsversteigerungen oder Kreditkündigungen eine Umfinanzierung über andere Kreditinstitute nahezu aussichtslos ist. In den meisten Fällen können wir Ihnen allerdings Alternativen anbieten, die trotzt erheblicher Zusatzkosten, am Ende zu einer deutlichen Entlastung ihrer Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Restschuldbefreiung führen.
In jedem Fall benötigen wir von Ihnen komplette Unterlagen in Kopie – Kreditverträge, Grundbuchauszüge, Schriftverkehr Bank / Sparkasse, Schriftverkehr Amtsgericht, Kontoauszüge – des Weiteren im Original eine Selbstauskunft und eine kurze Chronologie der Geschehnisse. Letztendlich 3 – 4 Fotos vom Objekt und sofern vorhanden ein Verkehrswertgutachten.