Schäden durch zu langes zögern beim Verwerten der Masse
Maßgebliche Pflichten treffen den Insolvenzverwalter im Hinblick auf die Verwertung der Masse. So kann beispielsweise ein zu langes Zögern mit der Verwertung zu Schäden führen, aber auch eine unzweckmäßige Verwertungsart oder eine Verwertung zu einem zu niedrigen Preis. Der Verwalter ist gehalten, genau zu prüfen, ob eine Einzelverwertung oder eine Gesamtverwertung etwa eines Betriebes den höheren Erlös bringt. Dafür hat er sich über den Wert genaue Klarheit zu verschaffen. Da der Insolvenzverwalter regelmäßig persönlich nicht über die erforderliche Branchen- und Sachkenntnis verfügen kann, um den Wert der zur massegehörigen Gegenstände genau zu bestimmen, hat er sich zur Inventarisierung und Bewertung der Massegegenstände eines auf die entsprechenden Gegenstände spezialisierten Sachverständigen zu bedienen. Es kann von keinem Insolvenzverwalter verlangt werden, dass er Immobilien oder aber etwa den Wert eines Diamantenschleifers genau einschätzen kann. Es kann aber sehr wohl von dem Insolvenzverwalter verlangt werden, dass er zeitnah nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beauftragung eines Sachverständigen Klarheit über den Wert der Gegenstände der Insolvenzmasse und deren Verwertungsmöglichkeiten herbeiführt.
Quelle: Redaktion fachanwalt.de